Alarmanlagen dienen zum Erkennen und Melden von Gefahren, beispielsweise bei Überfall oder bei Einbruch. Der Fachmann spricht daher, je nach der zugedachten Aufgabe, von Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) - wobei diese Anlagen auch kombiniert werden können.
ÜMA/EMA sind in der Regel als Ergänzung zu mechanischen bzw. baulichen Sicherungseinrichtungen zu sehen, denn nur diese bieten einen Widerstand und lassen den Täter scheitern. Die Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen hingegen sollen ergänzend dazu das Alarmieren von Sicherheitskräften übernehmen.
Die Planung und Installation einer ÜMA/EMA sollte daher möglichst so erfolgen, dass bei einem Einbruchversuch die Alarmauslösung bereits erfolgt, bevor Einbrecher die mechanischen Sicherungseinrichtungen überwunden haben. Je nach Art und Umfang können sie so den Täter abschrecken, bevor es zu einem Einbruch kommt oder können bei erkanntem Einbruch schnell und gezielt Hilfe leistende Stellen (beispielsweise Wach- und Sicherheitsdienste) alarmieren.
Interessante Informationen zum Thema Einbruchmeldeanlagen:
Einbruchschutz für Gewerbetreibende