Feststellanlagen und Fluchttürsteuerung

Das oberste Gebot der Flucht- und Rettungswegetechnik: Gefährdete Personen müssen im Ernstfall das Gebäude verlassen können – schnell und sicher. Gleichzeitig sollen Türen wirksam gegen das Eindringen oder unberechtigtes Verlassen gesichert werden. Im Ernstfall kann es durch Anbindung an eine Brandmeldeanlage den Fluchtweg freigeben. So ist die Sicherheit immer gewährleistet.

 

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