BRANDMELDEANLAGEN

Wann ist eine Feuerwehraufschaltung notwendig?

Ob eine Aufschaltung zur Feuerwehr notwendig ist, legt die jeweilige Bauverordnung fest. Für bestimmte Gebäudetypen beziehungsweise Gebäudegrößen gelten Sonderbauverordnungen, welche die bauliche Ausführung von Brandmeldeanlagen regeln. Beispielsweise für Einkaufszentren, Industriebetriebe, Hotels und Pensionen, Krankenhäuser und Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Schulen und Hochschulen, Parkhäuser, Justizvollzugsanstalten, Flughäfen und Forschungseinrichtungen und Labore.

So schreibt beispielsweise die Berherbergungsstättenverordnung vor, dass Hotels, Pension und sonstige Herbergen mit mehr als 60 Betten Brandmeldeanlagen mit automatischen und nicht-automatischen Brandmeldern haben müssen. Alarmierungen sind unmittelbar automatisch zur zuständigen Feuerwehrleitstelle zu übertragen und es ist sicherzustellen, dass Falschalarme vermieden werden.

Die Regelungen sind übrigens nicht in allen Bundesländern einheitlich und unterliegen somit der landesspezifischen Auslegung der jeweiligen Sonderbauverordnung. Die detaillierten technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) in Deutschland werden bundesweit von den zuständigen Landkreisen, oft unter Leitung der örtlichen Feuerwehren, veröffentlicht.


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