BRANDMELDEANLAGEN

Wer benötigt eine Brandmeldeanlage und wie sicher ist sie?

Eine Brandmeldeanlage dient der frühzeitigen Erkennung von Bränden. Ihr Einsatzzweck ist es, materielle und immaterielle Schäden, beispielsweise Personenschäden, durch eine rechtzeitige Erkennung und Lokalisierung des Brandes so gering wie möglich zu halten.

Aus diesem Grund sind Brandmeldeanlagen besonders häufig im gewerblichen Umfeld zu finden. Selbst dann, wenn diese nicht gesetzlich oder baurechtlich vorgeschrieben sind.

In den häufigsten Fällen sind Brandmeldeanlagen in Unternehmen jedoch behördlich vorgeschrieben. Meist durch eine Bauverordnung, welche allgemeine oder branchenspezifische Vorgaben (beispielsweise für Hotels), durch Berufsgenossenschaften und/oder Versicherungen oder individuelle bauaufsichtliche Forderungen.

Bauverordnungen und Richtlinien für die Installation und den Betrieb von Brandmeldeanlagen sehen vor, dass die Branmeldeanlage iderart betrieben werden, so dass Falschalarmierungen mit Hilfe von technischen Maßnahmen vermieden werden.


Die Ausfallsicherheit einer Brandmeldeanlage geht natürlich auch stark mit dem allgemeinen Wartungszustand der Anlage einher. In Anlehnung an die Norm DIN 31051 (Grundlagen der Instandhaltung von technischen Systemen) ist die Erhaltung der Funktionsbereitschaft im Rahmen der regelmäßigen Inspektion und Wartung der Brandmeldeanlage sicherzustellen. Kommt es dennoch zu einem Ausfall, ist der funktionsfähige Zustand wiederherzustellen. Eine regelmäßige Wartung ist gemäß DIN 14675 (Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb) im Regelfall von der zuständigen Aufsichtsbehörde - und damit gesetzlich - vorgeschrieben.