VIDEOÜBERWACHUNG IN BANKEN

Sicherheitslösungen für Banken

Es liegt auf der Hand, dass an die Videoüberwachung von Banken besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Vorallem in Hinblick auf die Prävention von Raubüberfällen, Vandalismus und Einbrüchen, die in der Regel nachts oder am Wochenende stattfinden, wenn kein Personal vor Ort ist. Oder um Manipulationen an Geldautomaten (Vandalismus) sowie Betrugsprävention und -aufklärung durch den Einsatz von Videoüberwachungstechnik zu verhindern.

Die Installation einer „optischen Raumüberwachungsanlage“ in Geldinstituten, die Banknoten annehmen und ausgeben, wird durch die Vorgaben des Verbandes der Berufsgenossenschaften (BG-Vorschriften) geregelt. Die Vorschriften legen nicht nur fest, dass videoüberwacht werden muss, sondern auch welche Mindestanforderungen an die eingesetzte Technik gestellt werden müssen. Sie reichen vom Blickwinkel der Kameras über die Auflösung bis hin zur Dauer der Aufzeichnung. Die Videoüberwachung ist so zu installieren, dass beispielsweise wesentliche Phasen eines Überfalls optisch wiedergegeben werden können (vgl. § 6 UVV- Kassen/BGV C9).

Besonderes Augenmerk gilt dem Eingangsbereich mit Geldautomaten, denn gerade hier nehmen die betrügerischen Manipulationen seit einigen Jahren stetig zu. Seitens der BG-Vorschriften wird empfohlen, die Überwachung im Foyer fortzuführen, da sich Bankräuber unter Umständen hier maskieren bzw. wieder demaskieren könnten und somit identifizierbar werden. Um Personen, die sich illegal am Automaten zu schaffen machen, sofort zu entlarven, werden Geldautomaten von beiden Seiten aus beobachtet.

Wir können Sie in jeder Phase – von der Planung über die Ausführung bis hin zur Wartung und Instandhaltung Ihrer Videoüberwachung – unterstützen und begleiten.


Sie haben Fragen zur Videoüberwachung für Banken? Dann sprechen Sie uns einfach an.
Mit uns haben Sie den perfekten Experten an Ihrer Seite, der auf Ihre Anforderungen eingeht und Sie individuell berät.